Allgemeine Geschäftsbedingungen
flowbridge, Inhaber Daniel Keller
flowbridge
Inhaber Daniel Keller
Schillerstraße 2
74389 Cleebronn
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 331529915
- Geltungsbereich
- Die flowbridge, Inhaber Daniel Keller – im Folgenden als Agentur, Unternehmensberatung oder flowbridge bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen AGB sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen in einem vom Auftraggeber und flowbridge unterzeichneten schriftlichen Agenturvertrag festgehalten werden.
- Die von flowbridge angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
- Nebenabreden, Vorbehalte, Änderung oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, das gilt auch für das Abweichen vom Schrifterfordernis.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegungen geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Vertragsabschluss
- Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang, Leistungsdatum und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
- Der Vertragsabschluss erfolgt grundsätzlich durch die schriftliche Genehmigung des Kostenangebots durch den Kunden, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt. Im Fall der Beauftragung ohne eine schriftliche Vereinbarung verpflichtet sich der Kunde, die geleistete Arbeit bis zur ersten Stufe (z.B. Text-/Layout-Vorschläge) zu bezahlen.
- Vertragsbedingungen SEO- und SEA-Verträge
• Bei einzelvertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten ist eine ordentliche Kündigung während dieser Zeit ausgeschlossen.
• Bei permanenten SEO- und SEA-Aufträgen ohne Vertragslaufzeit kann der Vertrag in den ersten 3 Monaten beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Nach 3 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
- Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform.
- Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Texte, Zahlenwerk, Diagramme, Reinzeichnungen, Blaupausen und Farbandrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen schriftlich per Formular oder per E‑Mail freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Für sämtliche Schäden, die durch die nicht rechtzeitig erklärte Freigabe entstehen, haftet der Kunde im vollen Umfang.
- Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
- Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
- Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
- Abgelehnte Werksgestaltungen, Ideen und Leistungen wie Konzepte, Skizzen, Entwürfe und dergleichen sowie Fotos und Filme bleiben flowbridge zur anderweitigen Nutzung und Verwertung vorbehalten.
- Fremdleistungen
- Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
- Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, bei entsprechend fehlender ausdrücklicher Vereinbarung in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
- Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
- Bei Beauftragung durch die Agentur (flowbridge als Auftraggeber), darf seitens des Auftragnehmers keine Projektumsetzung, Produktion oder sonstige Auftragserfüllung erfolgen, bis die Agentur schriftlich die Freigabe erklärt hat. Für die Produktion, die ohne die schriftliche Genehmigung erfolgt ist, übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Auftragnehmer trägt hierfür das volle Risiko. Hieraus entstehende Schadensersatzforderungen von flowbridge bleiben unberührt.
- Für den Fall, dass der Kunde einen Drucker, Grafiker, Texter und freiberufliche oder gewerbliche Dritte beauftragt, kann die Agentur für Schäden haftbar gemacht werden, wenn der Agentur Muster und Plots u. ä. rechtzeitig vor der Beauftragung des Dritten (Drucker etc.) zur Prüfung und Freigabe als schriftlichen Kundenauftrag vorgelegt werden. Ansonsten sind Ansprüche des Kunden an den von ihr beauftragten Drucker etc. zu stellen.
- Termine
- Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Einhaltung von Timings, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. Bei Nichteinhaltung des flowbridge Timings können Qualität, Richtigkeit und Liefertermin nicht gewährleistet werden. Bei Nichteinhaltung der Termine ist der Kunde allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte befugt, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines entsprechenden Mahnschreibens an die Agentur.
- Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
- Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden die Agentur von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen (wie z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
- Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann flowbridge Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- Rücktritt vom Vertrag
- Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist, unmöglich wird oder nach Setzung einer Nachfrist verzögert wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
- Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur möglich. Im Fall des Stornos hat die Agentur das Recht, die erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten zu verrechnen. Siehe dazu auch 9, Punkt 5.
- Verschwiegenheitspflicht
- Die Agentur behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihr durch die Arbeit und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich.
- Honorar
- Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Siehe auch 9. Zahlung, Punk 6.
- Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
- Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben an die Künstlersozialversicherung für künstlerische Fremdleistung, GEMA- und sonstige unumgängliche Gebühren wie Zollkosten werden der Agentur vom Kunden ersetzt, auch dann, wenn diese erst nachträglich erhoben werden.
- Zahlung
- Rechnungen der Agentur sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von acht Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und des Aufwandes, wie insbesondere Inkasso oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden geschlossen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
- Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
- Kündigt der Auftraggeber einen der Agentur erteilten Auftrag, steht der Agentur gleichwohl die vereinbarte Vergütung zu, wobei die Agentur sich ersparte Aufwendungen anrechnen lässt. Die Agentur ist in diesem Zusammenhang berechtigt, die ersparten Aufwendungen mit 50% des auf die nicht erbrachte Leistung entfallenden Honorars pauschal zu berechnen.
- Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen beziehungsweise Akontozahlungen abzurufen. Sobald Leistungen erbracht sind, die im Kostenvoranschlag als gesonderte Position ausgewiesen und beziffert sind, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen in entsprechender Höhe zu stellen.
- Präsentationen
- Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
- Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzugeben. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstigen Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
- Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
- Jegliche Verwendung von Arbeiten und Leistungen, die von flowbridge im Rahmen einer Präsentation vorgestellt werden, bedarf unserer vorheriger Zustimmung. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung von Ideen, die unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegen. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.
- Bei Zuwiderhandlung zu den vereinbarten Punkten 1 bis 4 (10 Präsentationen) verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro pro Verstoß zu zahlen.
- Eigentumsrecht und Urheberschutz
- Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentation (z.B. Anregung, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistung der Agentur nur selbst, ausschließlich im Vertragsgebiet, sofern nicht erkennbar ausschließlich für Deutschland, und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. - Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden.
- Für Nutzungen von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist die Zustimmung der Agentur als Urheber erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Die Vergütung bemisst sich nach dem Wert der Leistung entsprechend den allgemeinen Vergütungstarifen Design SDSt/AGD.
- Für Nutzungen von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages davon, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig und nach den allgemeinen Vergütungstarifen Design SDSt/AGD zu vergüten.
- Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentation (z.B. Anregung, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden.
- Kennzeichnung
- flowbridge ist berechtigt, an allen von uns gestalteten Werbemitteln ein Impressum anzubringen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch entsteht. Platzierung und Schriftgröße sind von der Agentur dezent zu halten.
- Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen und veröffentlichte Arbeiten auf der eigenen Webseite vorzustellen.
- Gewährleistung und Schadenersatz
- Der Kunde hat nach Annahme der Ware unverzüglich die Mängel schriftlich gegenüber der Agentur geltend zu machen und zu begründen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung und Austausch der Leistung durch die Agentur zu. Der Kunde hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw., falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Kunden in berechtigt nachvollziehbarer Weise ohne Interesse ist, das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
- Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
- Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
- Schadensersatzansprüche können nur im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt.
- Haftung
- Für Schadensersatz haftet die Agentur nur bei einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und/oder Garantien sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbeschränkt sowie in den Fällen der Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die daraus resultierende Schadensersatzhaftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Agentur bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Vertragswesentliche Pflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss waren und auf deren Einhaltung vertraut werden durfte.
- Die Haftung von flowbridge ist im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten auf den Auftragswert beschränkt. Im Übrigen ist jegliche Schadensersatzhaftung der Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden oder Schäden aus entgangenem Gewinn.
- Soweit nach diesen Bestimmungen unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung von Organen und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Agentur, insbesondere von Mitarbeitern.
- Erfüllungsort, Versendung
- Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
- Die Agentur versendet die Ware ab ihrem Sitz auf Gefahr des Kunden an den von ihm gewünschten Versendungsort. Gibt es einen solchen nicht, ist der Versendungsort die von dem Kunden angegebene Geschäftsadresse.
- Sofern die Agentur mit dem Kunden keine andere Art der Versendung ausdrücklich schriftlich vereinbart hat, erfolgt die Versendung der Ware mit einem Beförderungsmittel nach Wahl der Agentur.
- Sollte der Kunde ein besonderes Transportmittel bevorzugen, so wird dies auf Kosten des Kunden gewählt.
- Datenschutz, Archivierung
- Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
- Zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags ist eine Verwendung Ihrer persönlichen Daten erforderlich. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) Datenschutzgrundverordnung. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten und ihre jeweilige Verwendung entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung, welche Sie jederzeit unter www.flowbridge.de/datenschutz einsehen können.
- Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag und auf Weisung des Kunden verarbeitet, so werden die Parteien hierüber eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung abschließen.
- Die Agentur archiviert digitale Daten, die zur Erstellung des beauftragten Werbemittels nötig sind, für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Werbemaßnahme. Auf Verlangen werden diese Unterlagen an den Kunden gegen Entgelt zurückgegeben.
- Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann die Agentur sofort vernichten.
- Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
- Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
- Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart.